23 Mar Brigitte Entner: Von Ortstafeln und anderen Zweisprachigkeiten oder: die versuchte Konstruktion eines "deutschen" Kärnten1
Am 13. Dezember 2001 hob der österreichische Verfassungsgerichtshof die bisher gültige, im Volksgruppengesetz von 1976 formulierte „Ortstafelregelung“ auf. In Reaktion auf dieses Erkenntnis rief der Landeshauptmann von Kärnten dazu auf, die in der Verfassung und im Staatsvertrag vom 1955 festgehaltenen Minderheitenrechte zu ignorieren. Gleichzeitig attackierte er die Institutionen des Rechtsstaates auf das heftigste. Während dieses Verhalten österreichweit für Empörung sorgte, scheint, wie die Reaktionen zeigen, in Kärnten in der Frage des Minderheitenschutzes die Missachtung von Demokratie und Rechtsstaat mehrheitsfähig zu sein. Die demokratiepolitische Brisanz dieses Vorgehens wurde in den lokalen Medien der Mehrheitsbevölkerung – ganz anders als in den überregionalen Medien – kaum bis gar nicht thematisiert. Man blieb quasi an den Wurzeln, an jeder einzelnen in Frage stehenden zweisprachigen Ortstafel hängen. Den deutschnationalen Befindlichkeiten, aus denen sich das Kärntner Selbstverständnis über weite Strecken speist, wurde breiter Raum geschenkt, ebenso den Ressentiments gegen die Zentralverwaltung in Wien und deren Unverständnis bezüglich der „Kärntner Besonderheit“.2 Diese Eruption der Ressentiments und das irrationale Vorgehen in der Ortstafelfrage war und ist für Außenstehende kaum nachvollziehbar. Daher ist es notwendig, sich einen Schritt von den Ortstafeln zu entfernen und einen theoretischen Blick auf das „Wesen der Nation“ zu werfen. Der Kampf um zweisprachige Ortstafeln weist uns darauf hin, dass in dem fraglichen Gebiet zwei Sprachgruppen leben und Sprache wurde im 19. Jahrhundert zu einem konstituierenden Element für Nation.
Im 19. Jahrhundert wurde romantisierend verklärend von einem „Erwachen“ der Völker zu „Nationen“ gesprochen. Als Stimulans wirkte der einsetzende Demokratisierungsprozess und die Aussicht auf Machtteilhabe. Dazugehören und mitbestimmen konnte nur, so wurde den „anderen“, nämlich jenen, die nicht dazugehören sollten, suggeriert, wer die gleiche Sprache sprach und eine gemeinsame Abstammung, Kultur und Geschichte nachweisen konnte. Emsig wurden „Abstammungs-“ bzw. „Ursprungsmythen“ konstruiert, gemeinsame Identitäten geschaffen und diese in den neuen Massenmedien forciert. Ernest Gellner hat sehr eindrücklich festgehalten, dass Nation etwas Fiktives, Konstruiertes ist.3 Nationalismus entsteht nicht „einfach“ und er geht auch nicht auf ein plötzlich auftretendes „Erwachen zu Selbstbewusstsein“ zurück, wie dies Nationalisten immer wieder behaupteten und es immer noch tun – ich erinnere hier nur an die Kriegspropaganda im Balkankrieg der 1990er Jahre. Es sind auch nicht physische Unterschiede, die als solche quasi natürlich ethnische Gemeinschaften konstituieren.4 Nationalismus ist etwas Gemachtes und bedarf der konstanten Zustimmung. Bereits 1882 beschrieb Ernest Renan die Nation als eine „Solidargemeinschaft“, die eines „täglichen Plebiszits“ bedürfe“.5 Wichtiger Bestandteil der „imaginierten Gemeinschaft“ Nation sind, wie wir spätestens seit Benedict Anderson wissen, Mythen bzw. Ursprungsmythen.6
Nachfolgend soll untersucht werden, auf welchen Vorstellungen und Mythen die nationale Identitätsfiktion7 Kärntens beruht, welche Traditionen das so genannte „Kärntner Landesbewusstsein“ wach halten und auf welche Werte es sich beruft und wie diese Werte die gegenwärtige gesellschaftspolitische Situation im Lande bestimmen und politische Handlungsweisen legitimieren. Konkret geht es um die Frage, warum in Kärnten die Missachtung von Demokratie und Rechtsstaat hinsichtlich der Minderheitenfrage mehrheitsfähig ist. Warum der Landeshauptmann dazu aufrufen kann, die in Verfassung und Staatsvertrag festgehaltenen Minderheitenrechte zu ignorieren, ohne dass sich öffentlicher und/oder medialer Widerstand regt und warum seine Attacken gegen die Institutionen des Rechtsstaates folgenlos bleiben konnten.
Protagonisten der vorliegenden Untersuchung sind die Traditionsverbände, wie der Kärntner Heimatdienst oder der Kärntner Abwehrkämpferbund, die sich selbst als „Heimatverbände“ bezeichnen, die offizielle Landesgeschichtsschreibung und die politischen Parteien in Kärnten, allen voran die zwei stimmenmächtigsten: FPÖ (jetzt BZÖ) und SPÖ. Den Angehörigen der slowenischen Sprachgruppe in Kärnten wird von den Genannten nur eine Statistenrolle zugewiesen.
In Kärnten leben seit dem ausgehenden ersten Jahrtausend zwei autochthone Sprachgruppen: die einen sprechen Deutsch, die anderen Slowenisch. Noch um 1900 gab ein Viertel der Gesamtkärntner Bevölkerung anlässlich der Volkszählung an, Slowenisch als Umgangssprache zu verwenden, heute sind es kaum 3 %.8 Es stellt sich die Frage nach den Ursachen für diesen dramatischen Rückgang. Doch weder Massenexodus noch Genozid induzierten diese Entwicklung sondern ein konstant aufrecht erhaltener Assimilationsdruck, der gelegentlich brutal9, meist aber subtil von den herrschenden Schichten ausgeübt wurde. Kärntner SlowenInnen lebten und leben vorwiegend im Südosten des Landes. Hier waren die Bauernhöfe viel kleiner als im durchgehend deutschsprachigen Norden und oft kaum lebensfähig. Auch in den Modernisierungsprozess wurden die Kärntner SlowenInnen viel später eingebunden. Die daraus resultierende ökonomische Besserstellung verleitete und verleitet Vertreter der Mehrheitsbevölkerung, die eigene Sprache und Kultur als höher stehend zu bewerten und daraus eine Vormachtstellung abzuleiten.10 Diese Differenzierung wurde vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts relevant, als in den österreichischen Ländern ein Demokratisierungsprozess in Politik und Medien einsetzte und der schon länger existierenden Schulpflicht mit dem Reichsvolksschulgesetz von 1869 umfassender nachgekommen wurde. Während die Minderheit Forderungen nach einer öffentlichen Stärkung des Slowenischen formulierte, sah sie sich auf der anderen Seite mit einer zunehmend „deutsch-bewussten“ Medienöffentlichkeit aber auch einer zunehmenden Germanisierungspolitik in den Schulen konfrontiert.11 Soziale Aufsteiger und Dorfbourgeoisie wandten sich verstärkt den (deutschen) liberal-nationalen und deutsch-nationalen Parteien zu. Aus dem anfänglichen Deutschliberalismus entwickelte sich in Kärnten rasch ein aggressiver antislawischer Deutschnationalismus.
Unmittelbar nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges erreichte der bereits manifestierte Antislawinismus seinen ersten Höhepunkt. Verfolgungen und Verhaftungen von zivilen Kärntner Slowenen, vorwiegend Angehörigen der Bildungselite, waren die Folge. Nach Kriegsende und Zerfall der Habsburgermonarchie erhob das neu gegründete Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS) in seinem Bestreben seine „Völker“ zu vereinen, Gebietsansprüche auf den slowenischsprachigen Teil Kärntens. Die offene Grenzfrage führte zu langwierigen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen SHS-Truppen einerseits und freiwilligen Verbänden auf Kärntner Seite. Eine Alliierte Kommission initiierte, Wilsons Doktrin vom Selbstbestimmungsrecht der Völker folgend, ein Plebiszit. Bis zu dessen Abhaltung am 10. Oktober 1920 wurde ein bisweilen schmutziger Propagandakrieg geführt. Bereits latent vorhandene Feindbilder verfestigten sich. Im slowenisch- bzw. gemischtsprachigen Teil Kärntens stimmte die Bevölkerung mit 59 % (= 22.026 Stimmen) für den Verbleib bei Österreich, 41 % (= 15.278 Stimmen) wünschten jedoch einen Anschluss an Jugoslawien.12 Eine Interpretation dieser Zahlen ist nicht einfach. Während ein beträchtlicher Teil der slowenischsprechenden Bevölkerung auf Grund der vorbildlichen Sozialpolitik13 der jungen Republik Österreich für den Verbleib bei Kärnten stimmte, optierten andererseits deutschsprechende Angehörige des Mittelstandes (und auch des Landadels) aus ökonomischen wie politischen Gründen für einen Anschluss an die konservative Monarchie Jugoslawiens.14 Unmittelbar nach dem Plebiszit wurden national-bewusste slowenischsprechende Priester und Lehrer, die sich für den SHS-Staat exponiert hatten, in deutschsprachige Regionen des Landes versetzt oder wie auch andere Angehörige der slowenischsprechenden Bildungselite zur Flucht gezwungen.
Im Kärntner Diskurs wurden und werden die Kampfhandlungen als „Abwehrkampf“ und das Plebiszit als „Volksabstimmung“ mystifiziert und gefeiert und stellen ein wichtiges Moment des Landesmythos dar. Bereits in den frühen zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts dienten die Signifikanten „Abwehrkampf“ und „Volksabstimmung“ in bürgerlichen, zum Teil auch in sozialdemokratischen Kreisen, dem Aufbau einer eigenständigen Kärntner Identität. Besondere Beachtung fand dabei der „deutsche“ Charakter.15 „Deutsch“ ist in diesem Zusammenhang im Sinne einer Teilhabe an einem Großdeutschland zu verstehen. Zweifel an der Lebensfähigkeit des neuen Staates, der als Rumpfstaat empfunden wurde, waren in ganz Österreich verbreitet. Die Lösung wurde in einem Anschluss an Deutschland gesehen. In Kärnten hatte die Betonung des „deutschen Charakters“ jedoch noch eine weitere Funktion. Solcherart sollten die slowenischen Wurzeln „vergessen“ werden. Thema des Plebiszites waren die Landesgrenzen gewesen, das Ergebnis wurde jedoch als Bekenntnis zum „Deutschtum“ und als Sieg der Deutschnationalen gewertet. Erst während des Austrofaschismus und seinen Bemühungen, eine eigenständige österreichische Identität in Abgrenzung zum Dritten Reich aufzubauen, gab es halbherzige Bemühungen, das Ergebnis des Plebiszits als ein Bekenntnis zu Österreich zu interpretieren.
Eine Blütezeit fand die Verquickung des symbolträchtigen Begriffpaares „Abwehrkampf/Volksabstimmung“ mit dem Bekenntnis zu einem Großdeutschland während des Dritten Reichs. Die (Landes-)Geschichtsschreibung erlebte, wie im gesamten Reich und vor allem an seinen Rändern, eine Hochkonjunktur.16 Im konstruierten Kärntner Ursprungsmythos wurde eine direkte Linie von den Germanen der Völkerwanderungszeit bis zum Abwehrkampf gezogen. Für die slowenischsprechende Bevölkerung, deren slawischen Wurzeln ebenfalls in die Völkerwanderungszeit zurückreichen, war kein Platz vorgesehen.17
Bis heute wird alljährlich der 10. Oktober in Kärnten mit unzähligen Veranstaltungen „gefeiert“ und solcherart die Erinnerung an „Abwehrkampf“ und „Volksabstimmung“ wach- und der damit verbundene Mythos am Leben gehalten. Traditionsverbände wie der „Kärntner Heimatdienst“, der sich selbst als „Hüter des Erbes von Abwehrkampf und Volksabstimmung“ bezeichnet18, der „Abwehrkämpferbund“ oder die „Kärntner Landsmannschaft“, tragen und prägen mit ihrem Geschichtsverständnis die inszenierten 10. Oktoberfeiern unter dem Motto „Kärnten frei und ungeteilt“. In der Propagierung des „ungeteilten“ Kärnten“ schwingt gleichzeitig eine Trennung der beiden Sprachgruppen mit. Diese Inszenierungen dienen unter anderem dem Wachhalten der so genannten „Kärntner Urangst“. Diesem Begriff steht für die Furcht vor einer (neuerlichen) Landnahme „durch die Slawen aus dem Süden“. Im Diskurs der Traditionsverbände wird von drei versuchten Landnahmen gesprochen. Die erste „Landnahme“ wird im Zusammenhang mit dem Grenzfindungskonflikt nach dem Ersten Weltkrieg gesehen, die zweite mit dem PartisanInnenkampf im Zweiten Weltkrieg und den anschließenden Gebietsforderungen Jugoslawiens und die dritte wird als symbolische Landnahme verstanden, die sich in der Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln materialisieren würde.
Bereits in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurden die Feiern mit der so genannten Minderheitenfrage verknüpft. Wichtigstes Moment war und ist es, die Forderungen der Minderheit nach der Umsetzung ihrer international verbrieften Rechte als ungerechtfertigte Maßlosigkeit darzustellen. So stellte beispielsweise bereits 1925 der Landeshauptmann fest: „das Wohl der Gesamtheit geht vor den Sonderwünschen einzelner Außenseiter“.19 Während der damalige Leiter des Heimatbundes, des ideologischen Vorgängers des heutigen Heimatdienstes, Alois Maier-Kaibitsch20 die „Unversöhnlichkeit“ der Slowenen beklagte: „Wir wollten tatsächlich die Versöhnung und manchmal gingen wir schon soweit, dass unser Verhalten und unser Entgegenkommen schon einer Demütigung nahekam.“21 Dieses Muster hat bis heute seine Gültigkeit und erlangte mit der nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes im Jahre 2001 durch die Kärntner Politik, allen voran der Landeshauptmann, evozierten „Ortstafeldebatte“ einen neuen Höhepunkt.22
Neben den Traditionsverbänden sind vor allem die Gemeinden und die Landesregierung Träger dieser Inszenierungen zum 10. Oktober, die neben Kranzniederlegungen, Festveranstaltungen und Gedenkumzügen auch Stiftungen von Gedenkstätten und öffentliche Ehrungen der „AbwehrkämpferInnen“ beinhalten. Erst im Sommer 2005 starb der letzte aktive „Abwehrkämpfer“. Während die „AbwehrkämpferInnen“ als „Schützer der Heimatgrenzen“ in der Kärntner Öffentlichkeit großes Ansehen genießen, finden sich WiderstandskämperInnen aus dem Zweiten Weltkrieg, vorwiegend Angehörige der slowenischen Sprachgruppe, gelegentlich mit dem Vorwurf konfrontiert, „Feinde Kärntens“ zu sein.23 Und so ist es auch der „Abwehrkampf“, der im öffentlichen Bewusstsein Kärntens präsent ist und nicht der von der Bevölkerung im Lande mehrheitlich negativ wahrgenommene antifaschistische Widerstandskampf.
Selbst in den Pflichtschulen muss dieser Tag alljährlich per Verordnung des Landesschulrates und unter zu Hilfenahme der vom Land bereitgestellten und empfohlenen Unterrichtsbehelfe entsprechend gefeiert werden. Die Umsetzung wird überprüft. Auf diesem Wege wird der Kärntner Landesmythos am Leben gehalten und es setzt das ein, was Anderson eine „gewaltige pädagogische Industrie“ nennt. Schulen vermitteln die vom Staat, in unserem Falle vom Bundesland, eingesetzte systematische historiographische Kampagne, die wesentlich zum „Vergessen haben“ beiträgt.24 Das zuvor erfolgte „kollektive Vergessen“ ist ein elementarer Bestandteil des „kollektiven Erinnerns“. Bereits 1882 betonte Ernest Renan in seiner Rede „Was ist eine Nation?“: „Es macht das Wesen einer Nation aus, dass alle Individuen vieles miteinander gemein haben, und auch, dass sie viele Dinge vergessen haben.“25 Das Vergessen/Erinnern ist ein eigentliches Umcodieren der Geschichte. Dabei werden die wirklichen Umstände, Zugehörigkeiten und Frontlinien vergangener Konflikte verdrängt und in weiterer Folge die entleerten Hülsen der „tatsächlichen Ereignisse“ neu gedeutet und nationalisiert.26 In Kärnten „muß man vergessen haben“, dass sich 41 % der Bevölkerung im Abstimmungsgebiet für einen Anschluss an Jugoslawien entschieden haben und dass in der Folge der damalige Landesverweser Arthur Lemisch in der Festsitzung vom 25. November 1920 dazu aufgerufen hat, diese „Verführten“ „wieder zu Kärntnern zu machen“.27 „Vergessen haben muß“ man auch, dass nicht nur die vom Kärntner Landtag versprochenen Maßnahmen sondern vor allem die im Staatsvertrag von St. Germain (1919) verbrieften internationalen Rechte, sowie die nach dem Zweiten Weltkrieg im Staatsvertrag von 1955 garantierten Minderheitenrechte über weite Strecken nicht erfüllt wurden.
Die 10. Oktober-Feiern dienen weiters dazu, den Kärntner SlowenInnen alljährlich ihre Loyalität, in den Worten Renans ihren Tribut zum „täglichen Plebiszit“, abzufordern. Eine Loyalität, die schlußendlich nichts anderes bedeuten soll als die völlige Selbstaufgabe bzw. Assimilation. Erst dann kann Kärnten wirklich „frei und ungeteilt“ sein. 1970 stellte der Kärntner Heimatdienst in seinem Organ fest, dass „das ganze Kärntnerland für immer den Charakter eines deutschen Landes trage […] das ganze Land selbst soll eine Einheit bleiben in seinem Erscheinungsbild vor aller Welt.“ Abschließend heißt es in dem Artikel: „Also hat die Geschichte in Kärnten noch keinen ‚Schlußstrich‘ gezogen. Sie zieht ihn unter zwei Völker nur, wenn eines von ihnen nicht mehr besteht.“28
In Umkehrung der Mehrheits- und Minderheitsverhältnisse wird von den slowenischsprechenden KärntnerInnen Toleranz abverlangt: „Verständnis für legitime Interessen und Anliegen der Mehrheitsbevölkerung ist eine wesentliche Voraussetzung für ein funktionierendes friedliches Miteinander.“ 29 Vielfach wird im Kärntner Diskurs in diesem Zusammenhang nicht nur das Minderheits-Mehrheits- sondern vor allem auch das Täter-Opferverhältnis umgekehrt. Es sind nicht die Angehörigen der Minderheit, die ihrer international verbrieften Rechte beraubt wurden und werden die Opfer, sondern die deutschsprechende Mehrheitsbevölkerung, die bei einer umfassenden Umsetzung der Minderheitenrechte ihre Fiktion eines „rein deutschen“ Kärnten aufgeben müsste.
An der Aufrechterhaltung der Fiktion eines „deutschen“ Kärnten hat auch die Kärntner (Landes-)Geschichtsschreibung einen wesentlichen Anteil. Unmittelbar nach dem Plebiszit 1920 fanden sich die deutsch-national gesinnten Kärntner Politiker in dem Dilemma wieder, die Stimmabgabe eines beträchtlichen Teils der Slowenischsprechenden für den Verbleib bei Kärnten/Österreich erklären zu müssen. Als Erklärungsmodell wurde vom späteren Landesarchivdirektor Martin Wutte die so genannte Windischentheorie entwickelt.30 In dieser Theorie wurden die „guten“, weil assimilierungswilligen Slowenen, die für Österreich gestimmt hatten, von den so genannten „Nationalslowenen“ separiert. Eine slowenisch-bewusste Identität bedingte auf dieser Interpretationsschiene eine pro(jugo)slawische Gesinnung. Der nächste Schritt war die Kriminalisierung der ausgegrenzten Gruppe unter Zuhilfenahme des Irredentavorwurfs. Somit war ein Weg gefunden worden, die national-bewussten Kärntner SlowenInnen zu diskreditieren und ihren Forderungen nach Umsetzung der Minderheitenrechte den Anspruch zu nehmen. Jegliche Störung des friedlichen Zusammenlebens von Mehrheit und („windischer“) Minderheit wurde nun dieser, unter Einfluss des jugoslawischen/slowenischen Auslandes stehenden, „Splitter-“Gruppe angelastet.
Bis heute erwartet das offizielle Kärnten von der institutionalisierten Landesgeschichtsschreibung die Festschreibung des Kärntner Landesmythos. Erst 2004 hat der Landeshauptmann beim Festakt „100 Jahre Kärntner Landesarchiv“, das Landesarchiv bzw. seine Archivare als „Bastion für den Erhalt der Landesgeschichte“ hervorgehoben. Sie hätten ihre Eigenständigkeit bewahrt und gegen die „in pseudohistorischer Weise“ erfolgten Umdeutungsversuche „von außen“ vehement Widerstand geleistet.31 Gemeint waren damit in erster Linie die beiden damals in Wien lehrenden Historiker Hanns Haas und Karl Stuhlpfarrer, die mit ihrem Buch: „Österreich und seine Slowenen“ bereits 1977 für großen Aufruhr im deutsch-nationalen Lager gesorgt haben, und in weiterer Folge WissenschafterInnen der Universität Klagenfurt, die mit ihren Forschungen versucht haben, den Landesmythos aufzubrechen. Denn, so formulierte bereits Ernest Renan: „der Fortschritt in der historischen Erkenntnis bringt oft eine Gefahr für die Nation mit sich.“32
Die historische Erkenntnis lässt sich nicht aufhalten und so müssen auch politische Strategien adaptiert werden. So betonte der jetzige Kärntner Landeshauptmann jüngst wiederholt die großartigen Leistungen, die gerade unter seiner Regierung erfolgt seien. Seine europaweit vorbildliche Minderheitenpolitik müsste endlich auch von den Kärntner SlowenInnen bedankt werden, forderte er Loyalität – also ihr „tägliches Plebiszit“ – ein.33 Verschwiegen/Vergessen wird bei dieser Offensive gerne, dass manche der Verbesserungen erst von der Minderheit vor dem Verfassungsgerichtshof erstritten werden mussten, Vorarbeiten auf andere wiederum auf seinen Amtsvorgänger Michael Ausserwinkler zurückgehen. Zum anderen darf auch nicht der Unterschied zwischen geschriebenen und gelebten Recht vergessen werden. So kann es vorkommen, dass ein Kärntner, der bei einer Amtshandlung auf sein Recht beharrt, Slowenisch als Amtssprache benutzen zu dürfen, für sein Verwaltungsdelikt gleich eine sechsfach höhere Strafverfügung erhält als sein Freund, der darauf verzichtet hat.34
Die joviale Großzügigkeit des Landeshauptmanns fand jedoch am 13. Dezember 2001 ihr Ende als der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die im Volksgruppengesetz von 1976 formulierte Ortstafelregelung aufgehoben hat. Ortstafeln sind ein Symbol. Zweisprachige Ortstafeln verweisen auf die Existenz einer anders- bzw. mehrsprachigen Bevölkerung in dem ausgewiesenen Gebiet. Sie sind Ausdruck der Toleranz der Sprachmehrheit gegenüber einer Sprachminderheit. Der Ortstafelkonflikt ist daher symptomatisch für den Umgang der Kärntner Mehrheitsbevölkerung mit seiner Minderheit. Das Erkenntnis des VfGH wurde von einem heftigen Medienecho begleitet. Der Kärntner Landeshauptmann und die so genannten Heimatverbände schienen sich in ablehnenden Stellungnahmen übertreffen zu wollen. Das Erkenntnis sei, so der Landeshauptmann „unsinnig“, mit ihm solle „Unfrieden erzeugt werden“. Weiters hielt er fest, dass unter seiner Amtsperiode keine weiteren Tafeln errichtet würden. Den slowenischsprechenden BürgerInnen wurde gleichzeitig gedroht, dass eine Reihe von Fördermaßnahmen, wie slowenischsprachige ORF-Sendungen, das zweisprachige Schulwesen, Volksgruppenförderung und Kindergartenregelung auf dem Spiel stünden.35 Personen, die für die Umsetzung ihrer Rechte den Verfassungsgerichtshof anriefen, wurden als „Heckenschützen“ und „Unruhestifter“ bezeichnet, die das „friedvolle Zusammenleben der zwei ethnischen Gruppen“ stören würden. Gleichzeitig griff der Landeshauptmann die Institutionen des Rechtsstaates in einer noch nie da gewesenen Schärfe an.36 Doch nicht nur der Landeshauptmann sondern alle drei damals im Landtag vertretenen Parteien (FPÖ, SPÖ, ÖVP) haben in unterschiedlicher Vehemenz, gemeinsam mit den regionalen Medien den Volkszorn gegen die Forderungen mobilisiert. Der Landeshauptmann wie auch sein sozialdemokratischer LH-Stellvertreter beriefen sich bei ihren Attacken auf den „Willen der Kärntner Bevölkerung“. Auch bei den heurigen Landesfeiern (2005) sprach der Landeshauptmann davon, dass die „Kärntner Bevölkerung genug hat, von der Ortstafeldiskussion.“37 Solange Kärntner SlowenInnen jedoch auf die Umsetzung der ihnen garantierten Rechte beharren und dafür vor Gericht gehen müssen, kann die verwendete Formulierung nur bedeuten, dass sie aus der Gemeinschaft der KärntnerInnen ausgeschlossen bleiben. Heute bekennen sich weniger KärntnerInnen zur slowenischen Minderheit als 1920 Stimmberechtigte für den Anschluss an Jugoslawien gestimmt haben.
Der Verfassungsgerichtshof gewährte dem Land zur Umsetzung des Erkenntnisses vom 13. Dezember 2001 eine Frist von einem Jahr. Doch sollte es dreieinhalb Jahre dauern bis sieben zusätzliche zweisprachige Ortstafeln unter großem Medienecho – nicht zufällig im Mai des „Gedenk- und Bedenkjahres“ 2005 – aufgestellt wurden. Die Verhöhnung des Rechtsstaates scheint in der Frage der zweisprachigen Ortstafeln Methode zu haben. Bereits vor über dreißig Jahren, im Oktober 1972 musste auf politischen Druck der Straße die Bundesregierung ein Gesetz zurück nehmen und die Rechte der Minderheiten minimieren. Es handelte sich damals um den so genannten Ortstafelsturm von 1972. Im Österreichischen Staatsvertrag von 1955 wurde im Artikel 7 festgehalten, dass in „Verwaltungs- und Gerichtsbezirken“ in Kärnten (aber auch im Burgenland und der Steiermark) mit slowenischer (bzw. kroatischer) oder gemischter Bevölkerung die slowenische (oder kroatische) Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen und „die Bezeichnungen und Aufschriften topografischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfasst“ werden müssen.38 In Kärnten wären u.a. ca. 800 zweisprachige Ortstafeln zu errichten gewesen.39 Diese Minderheitenschutzbestimmung, die mehr als nur die Ortstafeln umfasste, wurde jedoch vorerst nicht umgesetzt. Es bedurfte nicht weniger als 17 Jahre und einiger Protestaktionen von Seiten junger Kärntner SlowenInnen40 bis in Kärnten die ersten zweisprachigen Ortstafeln aufgestellt wurden. Entsprechend dem so genannten Ortstafelgesetz von 1972, einem Bundesgesetz, sollten diese zumindest in Gemeinden mit einem Anteil von mindestens 20 % SlowenInnen (auf Basis der Volkszählung von 196141) aufgestellt werden.42 Nach dieser Regelung wären 205 Ortschaften in 36 Gemeinden betroffen gewesen (also nur ein Viertel der Orte im gemischtsprachigen Gebiet). Im September 1972 wurden allerdings nur 72 Tafeln aufgestellt.43 Ein von den so genannten Heimatverbänden organisierter Pogrom verhinderte die vollständige Umsetzung des Bundesgesetzes.44 Am 10. Oktober 1972 stand keine einzige zweisprachige Ortstafel mehr. Sie waren alle von aufgebrachten Gegnern demontiert worden. Medien und Kärntner Landespolitik deuteten diese Ereignisse recht bald um, es war von einer „spontanen Volkserhebung“ die Rede, von einer „demokratischen Protestbewegung“, die „friedlich“ verlaufen wäre. Doch allein beim Besuch des damaligen Bundeskanzler Kreiskys in Klagenfurt wurden sechs verletzte Polizisten gezählt.45
Vier Jahre später, 1976, wurde das so genannte Volksgruppengesetz beschlossen.46 Es hielt unter anderem fest, dass Ortstafeln erst ab einem Bevölkerungsanteil von 25 % Minderheitsangehörigen aufzustellen seien.47 Man ging davon aus, dass diese Regelung nur noch 91 Ortschaften in acht Gemeinden betreffen würde. Das Gesetz wurde allerdings nur zur Hälfte umgesetzt. Und es war diese Ortstafelregelung des „Volksgruppengesetzes“ von 1976, die 2001 vom Verfassungsgerichtshof als nicht verfassungskonform aufgehoben wurde.
1 Überarbeitete Fassung eines Vortrages anlässlich der Tagung: „The Landscapes of Cultural Studies. First International Alpen-Adria Cultural Studies Conference, 13-15.10.2005″ an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt/Celovec.
2 Siehe dazu die Medienberichterstattung in den drei regionalen Tageszeitungen „Kleine Zeitung“, „Kronen Zeitung“ (die beiden in ihrer Kärntner Ausgabe) und auch „Kärntner Tageszeitung“ während der Monate Dezember 2001 und Jänner 2002.
3 Ernest GELLNER, Thought and Change, London 1964, S. 169, zitiert nach: Anderson, Erfindung, S.16.
4 Max WEBER, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. 5. revidierte Aufl., mit Textkritischen Erläuterungen hrsg. v. Johannes Winckelmann, Tübingen 1980, S. 234-243; ders., Soziologische Grundbegriffe. Mit einer Einführung von Johannes Winckelmann, Tübingen 1981 (5. Aufl.), S. 69-72.
5 Ernest RENAN, Was ist eine Nation? Vortrag an der Sorbonne, gehalten am 11. März 1882, in: ders., Was ist eine Nation? Und andere politische Schriften. Wien-Bozen 1995, S. 41-58, S. 57.
6 Benedict ANDERSON, Die Erfindung der Nation. Zur Karriere eines folgenreichen Konzepts. Frankfurt/Main – New York 1996 (erw. Neuausg.), engl. Originalausgabe: Imagined Communities. Reflections on the Origin and Spread of Nationalism, London 1983.
7 Philipp SARASIN, Die Wirklichkeit der Fiktion. Zum Konzept der „imagined communities“. In: ders., Geschichtswissenschaft und Diskursanalyse. Frankfurt am Main 2003, S. 150-176, S. 160.
8 Bei der Volkszählung 1880 gaben 85.000 Menschen an, ausschließlich / vorwiegend Slowenisch zu sprechen, 2001 waren es nur noch 12.566. Vida OBID, Mirko MESSNER undVolksgemeinschaft Andrej LEBEN, Haiders Exerzierfeld. Kärntens SlowenInnen in der deutschen, Wien 2002; Jernej ZUPANČIČ, Številčni razvoj koroških Slovencev v luči rezultatov ljudskega štetja leta 2001. In: Razprave in Gradivo. Treatises and Documents, Bd. 40, 2002, S. 72-105.
9 Einen brutalen Höhepunkt erfuhr diese Politik während des NS-Regimes. Siehe dazu Augustin MALLE, Alfred ELSTE, Brigitte ENTNER u.a., Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung am Beispiel von Angehörigen der slowenischen Minderheit, ihrer Verbände und Organisationen. Wien-München 2004 (=Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission, Bd. 23/1).
10 Im Zuge der Ortstafeldiskussion von 2001/2002 schrieb ein Leserbriefschreiber in der „Kleinen Zeitung“: „Außerdem würde ich persönlich das Slawische nicht unbedingt als Kulturgut bezeichnen, somit kann darauf verzichtet werden.“ Kleine Zeitung, 8.1.2002, S. 10 (Germanische Wurzeln).
11 Janko PLETERSKI, Slowenisch oder deutsch? Nationale Differenzierungsprozesse in Kärnten (1848-1914). Klagenfurt/Celovec 1996 (orig. Narodna in politična zavest na Koroškem. Ljubljana 1965).
12 Zu dieser Problematik gibt es eine reichhaltige Literatur, genannt seien hier in Auswahl: Janko PLETERSKI, Elemente und Charakter der plebiszitären Entscheidung 1920 in Kärnten, Klagenfurt/Celovec 1980; Helmut RUMPLER (Hg.), Kärntens Volksabstimmung 1920, Klagenfurt 1980; Der 10. Oktober 1920. Kärntens Tag der Selbstbestimmung. Vorgeschichte – Ereignisse – Analysen. Hg. v. Kärntner Landesarchiv, Klagenfurt 1990; Hellwig VALENTIN, Susanne HAIDEN und Barbara MAIER (Hg.), Die Kärntner Volksabstimmung 1920 und die Geschichtsforschung. Leistungen, Defizite, Perspektiven. Klagenfurt 2002.
13 Siehe Emmerich TALOS, Staatliche Sozialpolitik in Österreich. Rekonstruktion und Analyse, Wien 1981.
14 Andreas MORITSCH, Sozialwirtschaftliche Voraussetzungen der Entwicklung zum 10. Oktober 1920 in Kärnten. In: Valentin, Volksabstimmung, S. 221-224; ders., Die wirtschaftliche und soziale Lage der Kärntner Slowenen und deren Einfluß auf die Volksabstimmung 1920. In: Rumpler, Volksabstimmung, S. 215-231.
15 Siehe Robert KLUGER, Politische Gedenktage und die Kärntner Presse (1918-1945). In: Ulfried BURZ und Heinz-Dieter POHL (Hg.), Politische Festtagskultur in Kärnten – Einheit ohne Einigkeit? Klagenfurt-Ljubljana-Wien 2005 (=Stefan KARNER (Hg.), Kärnten und die nationale Frage, Bd. 3), S. 9-71.
16 Siehe Peter SCHÖTTLER (Hg.), Geschichtsschreibung als Legitimationswissenschaft 1918-1945. Frankfurt am Main 1997.
17 Kluger, Gedenktage, S. 62.
18 Der Kärntner. Das Patriotische Signal aus Kärnten. Mitteilungsblatt des Kärntner Heimatdienstes, Oktober 2005, S. 2 (Kärntens Freiheitskampf 1918-1920).
19 Freie Stimmen, 10.10.1925, S. 1 (Die Kärntner Volksabstimmung ein Endentscheid), zitiert nach Kluger, Gedenktage, S. 34.
20 Wenige Jahre später sollte Maier-Kaibitsch auch bei der Deportierung der Kärntner SlowenInnen im April 1942 eine wichtige Rolle spielen.
21 Freie Stimmen, 10.10.1925, S. 6 (Nach fünf Jahren), zitiert nach Kluger, Gedenktage, S. 34.
22 Kärntner Tageszeitung, 11.10.2002, S. 6-7 (Kärntens politischer Erntedank); Kleine Zeitung, 11.10.2002, S. 14 („Wunschdenken beendet“); Kronen Zeitung, 11.10.2002, S. 12-13 (Jahrestag der Volksabstimmung: „Gedenken ist ehrende Pflicht!“).
23 So weigerte sich 1995 der damalige Landeshauptmann Stellvertreter, Karl-Heinz Grasser, in Stellvertretung für den Bundespräsidenten Kärntner WiderstandskämpferInnen eine Auszeichnung zu überreichen. Kärntner Tageszeitung, 9.5.1995, S. 2-3 (Beispielloser Skandal. Nazi-Opfer als Feinde Kärntens bezeichnet).
24 Anderson, Erfindung, S. 201 f.
25 Renan, Nation, S. 45.
26 Sarasin, Wirklichkeit, S. 162.
27 Valentin SIMA, Der 10. Oktober 1980 – Ein Fest der „Versöhnung“ und der „Begegnung in Kärnten?“ In: Arbeitsgemeinschaft Volksgruppenfrage (Hg.), Kein einig Volk von Brüdern. Studien zum Mehrheiten-/Minderheitenproblem am Beispiel Kärntens. Wien 1982, S. 259-295, S. 262.
28 Valentin SIMA, Die Vertreibung slowenischer Familien als Höhepunkt deutschnationaler Politik in Kärnten. In: Die Vertreibung der Kärntner Slowenen/Pregon Koroških Slovencev. 1942 ❍ 2002. Hg. v. Avguštin MALLE, Klagenfurt/Celovec, 2002, S. 133-172; S. 169f; sowie Faksimile ebda. S. 171-172.
29 Der Kärntner. Das patriotische Signal aus Kärnten, Oktober 2005, S. 5 (Gemeinsam in eine friedliche Zukunft!).
30 Martin WUTTE, Deutsch – Windisch – Slowenisch. Zum 7. Jahrestage der Kärntner Volksabstimmung. Klagenfurt 1927; siehe auch Martin FRITZL, „… für Volk und Reich und deutsche Kultur“. Die „Kärntner Wissenschaft“ im Dienste des Nationalsozialismus. Klagenfurt/Celovec 1992.
31 Grußworte des Landeshauptmann und Kulturreferenten von Kärnten, Dr. Jörg Haider, anlässlich des Festaktes 100 Jahre Kärntner Landesarchiv, am 13. Oktober 2004 im Saal der Landesgeschichte im Kärntner Landesarchiv (Mitschrift im Besitz der Autorin); siehe auch Kärntner Tageszeitung, 15.10.2004, S. 26 (Bertram Karl Steiner, Was ist Historie?); S. 27 (Eine „Festung“ der Kärntner Geschichte).
32 Renan, Nation, S. 45f.
33 Wir erwarten uns von den Kärntner Slowenen irgendwann einmal ein Wort des Dankes für die Leistungen ihres Heimatlandes.“ Kärntnerkrone, Kronen Zeitung, 11.10.2002, S. 12-13 (Jahrestag der Volksabstimmung: „Gedenken ist ehrende Pflicht!“).
34 Kleine Zeitung, 11.10.2005, S. 15 (Kärntner Slowene wurde besonders hat bestraft); 12.10.2005, S. 18 (Streit um Amtssprache: Behörde rechtfertigt sich).
35 Kleine Zeitung, 15.12.2001, S. 4-5 (Haider droht mit Volksbefragung).
36 Landeshauptmann Haider: Nein zu weiteren Ortstafeln auf Grund des fehlerhaften VfGH-Erkenntnisses. Presseaussendung des Amtes der Kärntner Landesregierung, Ressort „Politik“, 17.01.2002, www.ktn.gv.at; Landeshauptmann Haider: Gutes Klima des Dialogs soll nicht gestört werden. Presseaussendung des Amtes der Kärntner Landesregierung, Ressort „Politik“, 06.05.2001, www.ktn.gv.at.
37 Siehe die Rede des Landeshauptmannes anlässlich der Festveranstaltung „Festakt zum Jubiläum mit Festansprachen“ im Wappensaal des Kärntner Landhauses am 10.11.2005, Live-Übertragung in ORF 2, 11:30; Kleine Zeitung, 11.10.2005, S. 14-15 (Ein Vermächtnis für die Kärntner beider Zungen).
38 Bundesgesetzblatt (BGBl.) Nr. 152/1955.
39 Für Kärnten war das Gebiet „mit gemischter Bevölkerung“ durch die Schulverordnung von 1945 (Schulsprengel mit zweisprachigem Schulwesen) bereits eindeutig definiert.
40 Aleksandra TEHOVNIK, Chronologischer Überblick: Kärnten in den Jahren zwischen 1969 und 1977. In: Der Ortstafelkonflikt in Kärnten. Hrsg. v. Klub slovenskih študentk in študentov na Dunaju/Klub slowenischer Studentinnen und Studenten, Wien 1998, S. 9-23, S. 10-14; Katja WEISS, Die Rolle der slowenischen Studenten in Wien in den Jahren 1970-1972. In: Der Ortstafelkonflikt, S. 38-49.
41 Bei der Volkszählung von 1961 wurde nicht nur zwischen deutscher und slowenischer Muttersprache unterschieden sondern weiters noch die Kategorie “Windisch” geführt. Letztere wurde kurzerhand der Kategorie „Deutsch“ zugeschlagen und solcherart die sprachlichen Verhältnisse zugunsten der Mehrheitsbevölkerung verschoben.
42 Auf Basis des so genannten Ortstafelgesetzes, BGBl. Nr. 270/1972.
43 Hanns HAAS und Karl STUHLPFARRER, Österreich und seine Slowenen. Wien 1977, S. 109.
44 Peter GSTETTNER, Der Ortstafelsturm vor 30 Jahren – eine Bewegung gegen Gesetz und Ordnung. Eine Analyse der Mikropolitik rund um das Jahr 1972 in Kärnten. In: Razprave in Gradivo/Treatises and Documents (Ljubljana), Bd. 41/2002, S. 68-95, S. 74.
45 Gstettner, Ortstafelsturm, S. 75-81.
46 BGBl. Nr. 396/1976; Dieses Gesetz geht weit über die Ortstafelregelung hinaus, es umfasste auch nicht nur Angehörige der slowenischen und der kroatischen Volksgruppe sondern bezog alle nichtdeutschsprachigen Volksgruppen in Österreich mit ein. Prinzipiell blieb dieses Gesetz jedoch, trotz der Ausweitung des Kreises der Betroffenen, weit hinter den Minderheitenschutzbestimmungen des Staatsvertrages von 1955 zurück.
47 Basis dafür sollte jedoch nicht mehr die Volkszählung von 1961 sein, sondern eine „geheime Sprachenerhebung“. Diese war jedoch nichts anderes als eine Minderheitenfeststellung. Als solche wurde sie von den Angehörigen der Minderheit boykottiert.
Veröffentlicht in : Razprave in gradivo. Treatises and Dokuments, 47/2005 (Ljubljana), S. 88-101