Vergessene Opfer? Die “Verschleppten” vom Mai 1945 im Spiegel historischer Aufarbeitung und regionaler Geschichtspolitik

Brigitte Entner
Unmittelbar nach ihrem Einmarsch am 8. Mai 1945 begannen Einheiten der britischen, wie der jugoslawischen Armee systematisch mit Verhaftungen. Dieses Vorgehen finden wir auch bei den anderen alliierten Besatzungsmächten. Zum Teil liefen die Verhaftungen in den ersten Tagen sehr chaotisch ab, auch wenn die westlichen Alliierten versuchten, nach dem von Briten und Amerikanern gemeinsam vorbereiteten “Provisional Handbook for Military Government in Austria” vorzugehen. In diesem Handbuch war festgehalten, dass Kriegsverbrecher sowie Funktionäre und Mitglieder des NS-Systems, also der NSDAP und ihrer Verbände und Gliederungen sowie leitende Beamte der staatlichen Bürokratie, des Justiz- und Repressionsapparates (Gestapo und SD) unabhängig von persönlichen Verstrickungen sofort zu verhaften seien. Im Ermessen der Offiziere lag es, darüber hinaus auch, wie es hieß, “fanatische Nazisympathisanten” und “Faschisten” zu verhaften. Bei ihren Verhaftungen bedienten sich alle Alliierten sowohl vorbereiteter Namenslisten als auch der Mithilfe der einheimischen Bevölkerung.1 Bereits auf der Moskauer Konferenz von 1943 war von den Alliierten beschlossen worden, dass Kriegs- und Gewaltverbrechen verfolgt und Listen solcher Beschuldigter angelegt werden würden. Kriegsverbrecher würden in jene Länder zurückgebracht, wo die Verbrechen begangen worden sind.2
Die von der jugoslawischen Armee vorgenommenen Verhaftungen wurden spätestens ab Ende 1947 in Kärnten hingegen als Kärntner Spezifikum gewertet, das Verwenden von Listen sowie das Einbinden von einheimischen Auskunftspersonen durch die jugoslawischen Einheiten als besonders verwerflich interpretiert. Diese Interpretation sollte die nachfolgende Diskussion über die im Mai 1945 erfolgten Verhaftungen wesentlich prägen.
Doch was war tatsächlich in jenen Maitagen geschehen und welche Quellen gibt es dazu?
Die Phase der Massenverhaftungen durch Einheiten des VDV (Vojska državne varnosti) und der OZNA (Oddelek za zaščito naroda) war am 12. Mai mehr oder weniger abgeschlossen. Bis zum 20. Mai erfolgten noch vereinzelt Verhaftungen im Raum Völkermarkt, Klagenfurt und im Rosental. Eine genaue Darstellung der Vorgänge und eine Auflistung der verhafteten Personen finden wir in der im März 1952 von der Sicherheitsdirektion für Kärnten fertig gestellten 80seitigen “Amtlichen Darstellung”.3 Basis dieses Berichtes sind Erhebungen, die die Sicherheitsdirektion vor allem 1950/51 durchführte. Dazu wurden zurückgekehrte Verhaftete, ehemals in Jugoslawien ansässige und dort interniert gewesene Personen, jugoslawische Flüchtlinge, heimkehrende Kriegsgefangene, Angehörige der von den Jugoslawen vor Ort eingerichteten Gemeinderäte aber auch ehemalige Angehörige der jugoslawischen Wachmannschaften und Partisaneneinheiten systematisch befragt.4
Laut der “Amtlichen Darstellung” wurden im Jauntal über 220 Personen festgenommen, im Raum Klagenfurt – Rosental weitere 43. Während letztere am 20. Mai von Klagenfurt direkt nach Begunje überstellt wurden erfuhren die Jauntaler kriegsbedingt eine Odyssee. Vordrängende Verbände der Heeresgruppe E sowie ihrer Verbündeten, u.a. Ustaši und Domobranci, erzwangen auch nach dem Inkrafttreten der bedingungslosen Kapitulation mit z.T. brutaler Waffengewalt den Durchmarsch zu den Briten.5 Im südöstlichen Kärnten und im Mežiška dolina / Mießtal ging der Krieg dann erst am 15. Mai tatsächlich zu Ende. Stationen dieser Odyssee, während welcher über 100 Personen freigelassen wurden, waren Schloß Hagenegg bei Eisenkappel (9.-12.5.), Prevalje (12.-14.5.), Eberndorf (14.5.), Schloß Hirschenau bei Völkermarkt (14.-17.5.), Prevalje (17.-18.5.), Schloß Steiteben bei Guštanj. Im ehemaligen RAD-Lager in Schloss Hirschenau bei Völkermarkt wurden die Häftlinge systematisch nach ihrer Parteimitgliedschaft sowie nach ihrem Verhältnis zu Polizei und der slowenischen Minderheit befragt. In der Folge wurde eine Gruppe von 46 Personen von den anderen separiert und gesondert nach Prevalje gebracht. Vermutlich wurden diese Männer und Frauen unmittelbar darauf nahe Leše in einem Waldstück liquidiert.6 Alle anderen kamen nach Schloss Streiteben, wo sich von vier weiteren Personen jegliche Spur verliert. 32 Männer und Frauen wurden von Schloss Streiteben in das Gefangenenhaus in Maribor überstellt. Auch sie kamen nicht mehr zurück. Alle anderen in Streiteben befindlichen Männer und Frauen, die aus Kärnten stammten, kamen Ende Mai 1945 in das Lager Sterntal. In Sterntal bzw. im Krankenhaus Ptuj erlagen zwei Männer ihren Krankheiten. Ein Teil der in Sterntal Internierten wurde im Spätsommer 1945 entlassen, der Rest zu Jahresbeginn 1946. Von den 38 in Klagenfurt und Umgebung Festgenommenen blieben 22 vermisst. Insgesamt gelten von den 263 in der “Amtlichen Darstellung” als in Kärnten verhaftet angeführten Männern und Frauen 96 als verschollen. Britische Akten sowie Listen, die die Sicherheitsdirektion bereits 1945 und 1948 angelegt hatte, lassen darauf schließen, dass vermutlich über 350 Personen in diesem Zusammenhang verhaftet worden waren.7
Auch wenn es Hinweise gibt, dass gegen einzelne Personen in Slowenien Strafverfahren eingeleitet wurden8, so kann doch davon ausgegangen werden, dass der Großteil der Vermissten außergerichtlichen Tötungen zum Opfer gefallen ist. Während die Verhaftungen durchaus im Rahmen der Legalität erfolgten (siehe Annex 10 der Moskauer Deklaration), haben die außergerichtlichen Liquidationen diesen Rahmen überschritten.
Es stellen sich nun viele Fragen. Wer waren diese Männer und Frauen? Warum wurden sie verhaftet? Warum wurden sie liquidiert? Diesbezüglich hält sich der Bericht der Sicherheitsdirektion zurück. Auch können wir heute letztlich nicht mehr feststellen, ob die Verhaftungen der einzelnen Personen zu Recht oder zu Unrecht erfolgt sind. Und doch entwickelten sich gerade um diese Frage unzählige Spekulationen, nicht nur von Politikern und Journalisten sondern auch von Wissenschaftlern. Nicht alle waren dabei um Seriosität bemüht. Für die Spekulationen förderlich waren sicherlich mehrere Elemente: So weigerte sich Jugoslawien über den Verbleib der vermissten Personen Auskunft zu geben. In einer offiziellen Note aus dem Jahr 1951 wurde lakonisch mitgeteilt, dass sich die angeführten Personen nicht in Jugoslawien befänden und auch nie nach Jugoslawien gekommen wären.9 Auch das Vorgehen der österreichischen Behörden beförderte die Lust an der Spekulation. Erst sieben Jahre nach den Ereignissen legte die Sicherheitsdirektion für Kärnten einen umfassenden Bericht vor. Dieser wurde allerdings für die Öffentlichkeit gesperrt. Und dennoch gelang es Interessierten immer wieder, Einblick in die Materialien zu bekommen. So stützen sich eine Reihe von Publikationen, journalistischer wie wissenschaftlicher Natur, direkt oder indirekt auf diesen Bericht.10 Doch das, was die Interessierten bei ihrer Einsichtnahme zu sehen bekamen, regte ihre Fantasie bisweilen noch mehr an. In seinen einleitenden Bemerkungen hält Sicherheitsdirektor Josef Stossier nämlich fest, dass die Kapitel XI bis XV nur dem Originalbericht beiliegen. Diese Kapitel gehen über den zusammenfassenden Bericht hinaus. Sie enthalten die angelegten personenbezogenen Akten und das gesammelte Beweismaterial. Die Veröffentlichung könne, so Stossier 1952, “aus verschiedenen Gründen zur Zeit” nicht erfolgen. Bis vor kurzem blieb der Originalbericht mit seinen Anlagen verschollen. Erst Alfred Elste, Michael Koschat und Paul Strohmaier ist es gelungen, das Aktenkonvolut auszumachen.11 Nun liegt es im Kärntner Landesarchiv auf. Viele Thesen wurden entwickelt, warum die Akten unter Verschluss gehalten wurden. Doch auch diese Frage wird sich letztlich vermutlich nicht mehr wirklich seriös klären lassen.
Meine im Titel formulierte Frage: “Vergessene Opfer?” führt direkt zur regionalen Geschichtspolitik. Recht bald schon wurden die vermissten Männer und Frauen sowie ihr Schicksal von Exponenten der Deutschnationalen für ihre (Geschichts)Politik instrumentalisiert.12 Unmittelbar nach dem Ende Oktober 1947 erfolgten Urteilspruch im Prozess gegen Maier-Kaibitsch, der als Hauptverantwortlicher an der zwangsweisen Aussiedlung von über 200 slowenischsprechenden Familien aus Kärnten angesehen wurde, berichtete die Parteizeitung der ÖVP, damals auch Sprachrohr der Kärntner Deutschnationalen, wiederholt von den “Verschleppten”. Der Terminus “Verhaftung” wurde dabei tunlichst vermieden und damit ein illegales Vorgehen der jugoslawischen Truppen und zivilen Dienststellen suggeriert. Den österreichischen Behörden wurde vorgeworfen, dass sie auf “diese Opfer” vergessen hätten.13 Wenig später hielt der ehemalige Kärntner Landeshauptmann (1923-1927) und nunmehrige Nationalrat Vinzenz Schumy vor dem Nationalrat eine Rede, in der er zum einen die österreichische Opferthese bediente gleichzeitig aber auch auf die immer noch vermissten Kärntnerinnen und Kärntner hinwies. In seiner Rede operierte er bewusst mit falschen Zahlen. Zudem ist aus seiner Rede die Tendenz ablesbar, dass es ihm darum ging die “Verschleppten” mit den vom NS-Regime verfolgten Kärntner Slowenen und Sloweninnen auf eine Ebene zu stellen.14 Mitte Dezember 1947 kamen weitere Elemente ins Spiel, die den künftigen Diskurs in Kärnten, nicht nur hinsichtlich der Frage der vermissten Männer und Frauen, die nun nur noch als “Verschleppte” bezeichnet wurden, sondern auch hinsichtlich der im Staatsvertrag auszuverhandelnden Minderheitenrechte wesentlich prägen sollten. Einer so genannten “heimat- und staatstreuen Bevölkerung”, die sich in “Abwehrkampf und Volksabstimmung” bewährt hätte, wurde der Widerstandskampf der PartisanInnen als “heimatverräterisch” gegenübergestellt, Minderheitenrechte, wie das 1945 eingerichtete Minderheitenschulwesen als “gefährliche Sonderrechte” bezeichnet. Als alleinige Ursache für die Verhaftungen wurde die Beteiligung am “Abwehrkampf” genannt, denn, so hieß es beispielsweise in der Volkszeitung vom 16.12.1947, bei den “Verschleppten” handelte es sich nicht um Kriegsteilnehmer oder gar um “Prominente der Nazizeit”.15 Mit der Klammer “Abwehrkampf/ Volksabstimmung” und “Verschleppung” konnten eventuelle Verstrickungen mit dem NS-Gewaltapparat vergessen gemacht und alle betroffenen Männer und Frauen ohne Unterschied exkulpiert werden.16 Relativ bald war es den Deutschnationalen in Kärnten also gelungen, über das Organ der ÖVP, die Volkszeitung, den Diskurs zu diktieren.17 Wie stark sich dieses bereits 1947 geschaffene Bild in der Kärntner Gesellschaft verfestigte, zeigte sich jüngst anlässlich der Enthüllung des erneuerten und vergrößerten Denkmals für die “Verschleppten” am Klagenfurter Domplatz im Juli 2002. Als mögliche Motive für die Verhaftungen wurden Denunziation und “Heimattreue” genannt. Wenig später hieß es im Mitteilungsblatt des Kärntner Heimatdienstes, dass sich unter den Verhafteten “kein einziger aktiver Nationalsozialist” befunden hätte.18 Eine mögliche Verstrickung mit dem NS-Regime wurde also glatt in Abrede gestellt, obwohl sich unter den Verhafteten beispielsweise die NS-Bürgermeister von Klagenfurt, Ferlach, Eberndorf, Waisenberg und Eisenkappel sowie mehrere Ortsgruppenleiter befunden hatten.
Von wissenschaftlicher Seite näherte man sich diesem Thema relativ spät. Erst nach der reißerischen Publikation des Journalisten Ingomar Pust “Titostern über Kärnten. 1942-1945. Totgeschwiegene Tragödien” im Jahr 1984 widmete sich mit August Walzl 1985 erstmals ein Kärntner Historiker intensiver diesem Fragenkomplex. Auch er folgte dabei, wie Pust, über weite Strecken der “Amtlichen Darstellung”, interpretierte die Umstände der Verhaftungen jedoch anders. 14 Jahre später war es wieder Walzl der sich dieser Thematik annahm.19 Auch wenn er in seiner Interpretation streckenweise dem in Kärnten üblichen Diskurs folgt, nämlich dass ein größerer Teil der Verhaftungen in dem Engagement der Betroffenen in der Zeit des “Abwehrkampfes” begründet sei, so gelingt es ihm doch, die Verhaftungen an sich als durchaus übliche Entnazifizierungsstrategie der Alliierten zu betrachten. Als einer der wenigen Historiker, die sich damit beschäftigt haben, stellt er die Verhaftungen aber auch den Ablauf der Erhebungen der Sicherheitsdirektion in Zusammenhang mit den militärischen und (außen)politischen Gegebenheiten. In der Folge erschienen eine Reihe weiterer wissenschaftlicher Publikationen, die sich mehr oder weniger intensiv mit der Thematik beschäftigen.20 Gemeinsam ist ihnen, dass sie in Aufbau und Gliederung über weiten Strecken der “Amtlichen Darstellung” folgen. Gemeinsam ist ihnen aber auch, dass sie sich an den seit Ende der 1940er Jahre in der Kärntner Öffentlichkeit tradierten Deutungsmustern orientieren und Begriffe des politischen Diskurses mehr oder weniger unhinterfragt übernehmen. Als Beispiel sei der höchst problematische und ideologisch besetzte Begriff “heimattreu” angeführt. Elste/Koschat verwenden ihn nahezu inflationär ohne sich von ihm inhaltlich zu distanzieren. Im nationalen Kärntner Diskurs dient dieser Begriff jedoch der Verschleierung slowenenfeindlicher Haltung und Agitation. Elste/Koschat bauen ihr Buch über die titelgebenden Begriffe: Opfer, Täter, Denunzianten auf, ohne jedoch zu einer Klärung dieser Begriffe beizutragen. Es ergeben sich daher bei der Lektüre ihres Werkes, das, so der Klappentext “ein vollkommen neues Licht auf ein bis heute von Mythenbildungen, Aufrechnungen, historischen Diskussionen und tagespolitischen Auseinandersetzungen dominiertes Thema” werfen soll, jedoch noch mehr Fragen und Unklarheiten, als sich nach der Lektüre der “Amtlichen Darstellung” auftun mögen.
Erlauben Sie mir zum Abschluss noch ein paar Überlegungen zu den von in den genannten wissenschaftlichen Werken angebotenen Deutungsmustern. Neben den Überlegungen, inwieweit die Betroffenen nun doch als “prominente”, “hohe” oder “aktive Nazis” bezeichnet werden können oder vielleicht mehr ihr Engagement für den Abwehrkampf oder gar nur simple Denunziation Missgünstiger ausschlaggebend für die Verhaftungen gewesen sein könnten, gibt es auch generelle Überlegungen, die die Verhaftungen als Auftakt systematischer Säuberungen sehen, die nur durch das energische Eingreifen der Briten hätten verhindert werden können. Karner spricht beispielsweise 1998 von einer ethnischen Säuberung, 2005 jedoch eher von einer sozialrevolutionären Säuberung. Walzl wiederum hat bereits 1985 vor allem aber 1999 festgehalten, dass keines der drei häufig diskutierten Deutungsmuster (Ausdruck sozialrevolutionärer Bestrebungen, Revanche für die Jahre 1918-1920 sowie Ausdruck eines antifaschistischen Kampfes) wirklich greifen würde, wenn man die individuellen Biographien der Betroffenen in Erwägung zieht. Ein alternatives Erklärungsmodell kann jedoch auch er nicht anbieten. Selbst Elste/Koschat kommen über die sattsam bekannten Erklärungsversuche nicht hinaus. Und doch haben sie bereits Dokumente publiziert,21 die einen neuen Blick auf die Diskussion des Warum ermöglichen könnten: Es sind dies Ausschnitte aus jenen als berüchtigt bezeichneten Listen, die von Angehörigen der jugoslawischen Armee unmittelbar vor Kriegsende verfasst wurden, und die als Basis für die Verhaftungen nach Kriegsende dienen sollten. In nur einem einzigen Fall wird auf die Zeit 1918-1920 Bezug genommen, es handelt sich dabei um das Ehepaar Mory aus Bleiburg. In den Kommentaren zu den aufgelisteten Personen werden ganz andere Gründe genannt: Vielfach sind es Beschreibungen, wie sich die Genannten gegenüber Fremd- und Zwangsarbeitern benommen hätten, wie sie sich an der Entnationalisierungspolitik der Nationalsozialisten im okkupierten Slowenien bereichert hätten, wie sie sich an der Verfolgung von slowenischsprechenden Kärntner Mitbürgern beteiligt hätten und wie sie zum eigenen Vorteil aber auch aus purer Gehässigkeit nicht vor Denunziationen zurückgeschreckt hätten. All diese Momente hatten und haben im herrschenden Kärntner Diskurs keinen Platz.
Lassen Sie mich abschließend festhalten: Die erfolgten Verhaftungen erscheinen angesichts der zuletzt genannten Momente verständlich, wenn nicht gar legitim. Sie rechtfertigen jedoch nicht die danach durchgeführten außergerichtlichen Liquidationen.
1 Siehe u.a. EISTERER Klaus, Französische Besatzungspolitik. Tirol und Vorarlberg 1945/46. Innsbruck 1991 (=Innsbrucker Forschungen zur Zeitgeschichte, Bd. 9), 164-172, 165; TWERASER Kurt, US-Militärregierung Oberösterreich 1945-1950. Bd. 1. Linz 1995 (=Beiträge zur Zeitgeschichte Oberösterreichs, Bd. 14), 171-180; WALZL August, Die Bewältigung. Nachkriegsjahre in Kärnten und Friaul. Klagenfurt 1999, 33f
2 Siehe dazu STUHLPFARRER Karl, Gutachten zum Dokumentarfilm “Die Kärntner Partisanen” im Auftrag des ORF. In Zusammenarbeit mit Brigitte Entner, Lisa Rettl und Valentin Sima. Klagenfurt 2002 (www.uni-klu.ac.at/his)
3 Amtliche Darstellung der Verschleppungen von Zivilpersonen aus Kärnten im Jahre 1945 durch Angehörige der jugoslawischen Partisanenverbände sowie des Schicksals der in Oberkrain vermissten Zivilbeamten aus Österreich. Verfasst von der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten. Zl. 500/g/SD/52/A. S. 1 – Von diesem Bericht sind zahlreiche, allerdings unvollständige Kopien im Umlauf. Vorliegende Untersuchungen beziehen sich auf jene Kopie der 1. Ausfertigung, die im Österreichischen Staatsarchiv aufliegt. Auch diese Kopie ist eine unvollständige, das heißt die Kapitel XI-XV sind nicht enthalten. ÖStA, AdR, BMI, 68.969-2/52
4 Amtliche Darstellung, 14 f
5 STÜCKLER Valentin, Seelsorger im Spannungsfeld zweier Welten. Klagenfurt o.J. [1986], besonders 75 ff
6 Siehe zu Leše auch MORy Othmar, Liescha / Leše – 1945. Stätte des Grauens und des Gedenkens. Der Versuch einer Zusammenfassung des Geschehens um die Verschleppung von Kärntner Zivilpersonen im Mai 1945 unter Heranziehung relevant erscheinender Vorgänge aus den Jahren 1914 bis 1945. Bleiburg 2002
7 PRO, FO 371/51243, HQ MGO Kärnten an MG Branch HQ BTA, 08.10.1945; ÖStA, AdR, BMI, 68.969-2/52
8 PUST Ingomar, Titostern über Kärnten 1942-1945. Totgeschwiegene Tragödien. Klagenfurt 1984, 155 f
9 ÖStA, AdR, BMI, 68.969-2/52, BKA AA an BMI, Abt.2, 21.03.1951
10 KLEINE ZEITUNG Klagenfurt, 28.06.-17.07.1952 (Artikelserie: Die Mörder sind unter uns); WALZL August, Kärnten 1945. Vom NS-Regime zur Besatzungsherrschaft im Alpen-Adria-Raum. Klagenfurt 1985, 204-217; ders., Die Bewältigung. Nachkriegsjahre in Kärnten und Friaul. Klagenfurt 1999, 33-64; KARNER Stefan und HARTL Susanne, Die Verschleppungen von Kärntnern 1945 durch jugoslawische Partisanen. In: Karner Stefan u. Andreas Moritsch (Hg.), Aussiedlung – Verschleppung – nationaler Kampf. Klagenfurt-Ljubljana-Wien 2005 (=Kärnten und die Nationale Frage, Bd. 1), 53-78; MORY, 2002; PUST, 1984
11 ELSTE Alfred, KOSCHAT Michael und STROHMAIER Paul, Opfer, Täter, Denunzianten. “Partisanenjustiz” am Beispiel der Verschleppungen in Kärnten und der Steiermark im Mai/Juni 1945: Recht oder Rache? Klagenfurt/Celovec-Ljubljana/Laibach-Wien/Dunaj 2007
12 Siehe dazu auch ENTNER Brigitte, “Odvedeni” maja 1945 – ali: Kako se dela zgodovina. In: Koroški vestnik, 1/2006, 35-44
13 VOLKSZEITUNG, 27.11.1947, 1 (Wo sind die verschleppten Kärntner?)
14 „Während der Besetzung Kärntens sind Partisanen auch nach Kärnten gekommen, und bei dieser Gelegenheit wurden mehr als 500 Personen erfaßt und aus dem Lande entführt. Bis auf zwei, drei Personen sind bisher keine davon ins Land zurückgekehrt, und so herrscht die ernsteste Besorgnis über das Schicksal dieser bedauernswerten Menschen.“ Stenographische Protokolle NR, 5. Ges. Per., Bd III, 66. Sitzung, 10.12.1947, S. 1776
15 Volkszeitung, 16.12.1947, 1 (Noch eine Frage: Wer hat Kärnten befreit?; Südkärnten ruft nach den Verschleppten. Die heimattreue Bevölkerung pocht auf ihr Naturrecht)
16 Von den 96 im Bericht der Sicherheitsdirektion als Vermisst bezeichneten Personen, lässt sich aus einem Bericht der Sicherheitsdirektion für Kärnten an den Landesamtsdirektor aus dem Jahr 1971 sowie aus Hinweisen aus der Literatur nur bei 19 Personen ein Bezug zum “Abwehrkampf” herstellen. Entweder waren die Betroffenen selbst oder deren Eltern aktiv. Doch waren von diesen 19 Personen einige dann auch innerhalb der NSDAP aktiv, sei es als Bürgermeister, Ortsgruppenleiter, Zellenleiter, in der NS-Frauenschaft oder als BDM-Führerin, andere wiederum standen im Dienste der Gestapo. Siehe dazu beispielsweise KLA, LAD, Schachtel II/3, Nach Jugoslawien verschleppte Kärntner; Betrachtet man alle 263 in der “Amtlichen Darstellung” angeführten Personen, so erhöht sich die Zahl der am “Abwehrkampf” Beteiligten nur unwesentlich. Siehe dazu ÖStA, AdR, BMI, 68.969-2/52
17 ENTNER Brigitte, Anmerkungen zum nationalpolitischen Diskurs in Kärnten am Beispiel des Widerstandskampfes der PartisanInnen in der deutschsprachigen Nachkriegspresse. In: Augustin Malle (Hg.), Življenje in narodnopolitično delo Luke Sienčnika (22.10.1904-21.1.1989), (in Druckvorbereitung)
18 Der Kärntner. Mitteilungsblatt des KHD, Nr. 64, August 2003, 12
19 WALZL, 1999
20 Siehe dazu u.a. WALZL, 1985; KARNER Stefan, Die deutschsprachige Volksgruppe in Slowenien. Klagenfurt-Ljubljana-Wien 1998; WALZL, 1999; ELSTE Alfred, KOSCHAT Michael, DEŽMAN Jože und LINASI Marjan, Unter Hakenkreuz und Titostern. Slovenj Gradec-Celovec 2002; WADL Wilhelm und OGRIS Alfred, Die Partisanen in Kärnten. Kämpfer gegen den Faschismus. Kämpfer für …? Klagenfurt 2003; KARNER/HARTL, 2005; VALENTIN Hellwig, Der Sonderfall. Kärntner Zeitgeschichte 1918-2004. Klagenfurt/Celovec-Ljubljana/Laibach-Wien/Dunaj 2005
21 ELSTE/KOSCHAT/STROHMAIER, 2007, 482f; ELSTE/KOSCHAT/DEŽMAN/LINASI, 2002, 192