Wahlen

Die Wahlen haben heuer manches verändert. Auf Landesebene endete die 24-jährige Vorherrschaft der Freiheitlichen. Beim Rat der Kärntner Slowenen hat man nach 8 Jahren erneut Wahlen durchgeführt und Dr. Inzko gewann überzeugend (1860 Stimmen) gegen seine Konkurrentin Dr. Mlinar (614 Stimmen). Wenn man berücksichtigt, dass Frau Mlinar den sogenannten “Hardliner” Kreis innerhalb des Rates vertrat, dann ist jetzt klar, dass Inzko die gemäßigte Mehrheit innerhalb des Rates hinter sich hat. Jetzt wir er seine Linie durchsetzen können und somit ein Format gewinnen, das ihm eher liegt.
Die Landtagswahl hat endgültig die Linie des Zentralverbandes slowenischer Organisationen bestätigt, wonach die Minderheit pluralistisch ist. Erstmals in der Geschichte der Kärntner Slowenen sind drei ihrer Angehörigen in den Landtag gewählt worden. Zwar ist Alojs Dolinar mittlerweilen krankheitshalber zurückgetreten, es bleiben aber Zalka Kuhling im Landtag, während Ana Blatnik sich erneut für den Bundesrat entschieden hat, wo sie nächstes Jahr turnusmäßig den Vorsitz in diesem nach dem Protokoll vierthöchsten Staatsamt einnehmen wird.
Ein Landtagsmandat kostet zwischen 6 und 7000 Stimmen. Das heißt, dass Blatnik, Dolinar und Kuhling die überwiegende Mehrheit der Minderheitenstimmen erhalten haben und darüber hinaus auch Stimmen aus der Mehrheitsbevölkerung. Das ist sehr positiv und zeigt, dass die Grenzen zwischen Minderheit und Mehrheit durchlässiger wird, aber nicht im Sinne der Assimilation sondern im Sinne der Offenheit und des interkulturellen Dialoges.
Die Wahlen in den Landtag verlaufen nach klaren demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln. Die Grundlage ist das Wählerverzeichnis in das alle Wähler alle Wahlberechtigten eingetragen sind. Der Wähler hat das Recht auf Einblick in das Wählerverzeichnis. Die Wahlen überwacht eine paritätisch besetzte Kommission, in die alle Parteien und als Beobachter auch ausserparlamentarische Gruppierungen eingeschlossen sind. Auch Briefwahlen sind möglich und zwar so, dass der Wähler seinen Willen nach der Briefwahl der Wahlbehörde bekannt gibt und sich mit Unterschrift in das Wählerverzeichnis einträgt. Die Kontrolle erfolgt wie oben.
Die Wahlen des Rates entsprachen natürlich nicht diesen Kriterien. Das Wählerverzeichnis wurde z.B. willkürlich zusammengestellt. Vor Jahren war ich Wahlbeobachter der OSCE in Bosnien, Serbien und dem Kosovo. Unsere Aufgabe war, dass wir gerade die oben angeführten Kriterien (Wählerverzeichnis, demokratische Kontrolle, Einblick der Wähler in das Wählerverzeichnis und seine Zustimmung etc.) kontrollierten.
Damit will ich nicht die Bedeutung der Ratwahlen minimieren. Sie entsprechen auf alle Fälle dem Vereinsrecht. Nicht mehr und nicht weniger.
Es ist aber bedeutend, dass die Ratwahlen eine gewisse Zeit eine Diskussion ausgelöst haben. Darüber werden wir noch nachdenken müssen.